27.11.2024

Ökomodulation - Gut vorbereitet starten

Die Europäische Verpackungsverordnung kommt – Sind Sie bereit dafür? Mit der Ökomodulation sollen für recyclingfähige und ressourcenschonende Verpackungen wirtschaftliche Vorteile geschaffen werden. Jetzt geht´s ums Umsetzen.

Wirksame Ökomodulation

Status Quo: EU Verpackungsverordnung PPWR

Dem Verpackungsmarkt steht durch die in der Packaging and Packaging Waste Regulation (kurz PPWR oder auch EU-Verpackungsverordnung) ein noch nie dagewesener Umbruch bevor. Top-Themen dabei sind die geplanten Mindestwerte für die Recyclingfähigkeit, den Rezyklatgehalt und Vorschriften zur Verpackungsminimierung.

Seit März 2024 liegt dem Europäischen Rat der PPWR-Entwurf zur Genehmigung vor. Die Finalisierung der exakten Kriterien zur Bewertung der Recyclingfähigkeit wird mit Ende 2024 erwartet. In diesem Zusammenhang wird die neue EU-Verpackungsverordnung spätestens 18 Monate später wirksam.

Alle Eckpunkte finden Sie gesammelt dazu hier.

Warum bereits jetzt handeln?

Auch wenn die finale Evaluierungsphase der PPWR noch nicht abgeschlossen ist, sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit den kommenden Regulierungen auseinandersetzen und Vorbereitungen einleiten. Die Argumente dafür liegen auf der Hand:

  • Proaktive Anpassung: Vermeiden Sie spätere Hektik und Kosten durch frühzeitige Maßnahmen.
  • Wettbewerbsvorteil sichern: Seien Sie Vorreiter in Ihrer Branche durch nachhaltige Verpackungslösungen.
  • Tarifliche Besserstellung: Befassen Sie sich frühzeitig mit den Eigenschaften ihrer Verpackungen und verwirklichen Sie Circular Design. Denn nur durch recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten kann die Ökomodulation wirksam genutzt werden.
  • Nachhaltigkeit fördern: Tragen Sie aktiv zu einer umweltfreundlicheren Zukunft bei.

Was kann jetzt bereits getan werden

Fakt ist: Circular Design ist eine der Antworten auf die PPWR. Recyclingfähige und ressourcenschonenden Verpackungen und der Einsatz von Rezyklaten sind entscheidende Schritte in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Ökomodulation schafft dabei wirtschaftliche Anreize. Nun geht es darum, konkret zu handeln.

Die ARA Roadmap für Sie:


Schritt 1:

Verpackungen checken


Ist ihr Bestand kreislauffit? Wir empfehlen allen ARA Kund:innen sich frühzeitig mit den Eigenschaften der eigenen Verpackungen zu befassen, um rechtzeitig notwendige Optimierungen vornehmen und potenziell kommende Mehrkosten vermeiden zu können.

Mithilfe der IT-Bewertungstools Packaging Cockpit können Sie die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen unter den aktuellen Bedingungen von Sammlung, Sortierung und Verwertung in Österreich bewerten. Über unser Online-Meldungsportal ermöglichen wir ARA Kundinnen einen Zugang zur Basisversion des Packaging-Cockpits, mit der grundlegende Analysen zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen in Eigenregie durchführbar sind.

Schritt 2:
Optimierungen einleiten

Wo können wir nachbessern? Auf Basis der Erstbewertung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen zeigen wir Ihnen gerne, gemeinsam mit unserem Partner, dem OFI (Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik), Optimierungsoptionen für nachhaltiges Verpackungsdesign auf. Gemeinsam machen wir Ihre Verpackung recycelfit und bringen sie bei Umsetzung im Idealfall zu einer Recyclingfähigkeit von über 90%.

Schritt 3:
Zertifizierung durch Laborprüfung

Stichhaltige Ergebnisse mit dem sie auch werben können. Wir analysieren in Zusammenarbeit mit den unabhängigen Prüfinstituten cyclos-HTP und OFI Ihre Verpackungen und deren Komponenten, bewerten die individuelle Recyclingfähigkeit unter den aktuellen Bedingungen von Sammlung, Sortierung und Verwertung in Österreich. Als Ergebnis erhalten Sie ein stichhaltiges Zertifikat mit Angabe der Recyclingfähigkeit in % und einen detaillierten Prüfbericht, für die Nutzung im Zuge Ihres ESG-Reportings.

Schritt 4:
Neue Stammdaten managen

Ob online oder stationär, die Qualität von Produktstammdaten ist für die Prozesse in den eigenen Liefernetzwerken bis hin zu den Konsumentinnen elementar, nicht zuletzt hinsichtlich der in der CSRD definierten Berichtspflichten. Um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden, empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Pflege aller aktualisierten Daten zu Ihren Produkten, Verpackungen und Dienstleistungen.

Die Teilnahme an standardisierten Datenbank-Projekten, wie z.B. GS1 Sync, kann sich hier als sinnvoll erweisen, um die effiziente Datenweitergabe entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erleichtern.

Digicycle shooting

Schritt 5: Informationen zur korrekten Sammlung und Verwertung bereitstellen

In einer zunehmend umweltbewussten Gesellschaft wird es auch für Verbraucherinnen immer wichtiger, Informationen zur Sammlung und Sortierung von Verpackungen zu erhalten. Transparente und greifbare Informationen helfen dabei, bewusste Entscheidungen zu treffen und fördern ein verantwortungsvolles Recyclingverhalten.

Machen Sie neben ihren Produktinformation auch Fakten über Ihre Verpackungen für Verbraucherinnen zugänglich (z.B. auf Ihrer Website) und geben Sie klare Anleitung zur richtigen Sortierung. Apps wie z.B. Digi-Cycle unterstützen Konsumentinnen dabei, ihre Verpackungen und andere Reststoffe richtig zu trennen und korrekt zu entsorgen.


Schritt 6:
Nachhaltigkeitskommunikation überarbeiten & überprüfen


Tue Gutes und sprich darüber. Umweltengagement wird von Unternehmen gerne nach außen getragen – und das ist auch gut so! Eine transparente Nachhaltigkeitskommunikation erhöht das Bewusstsein für Klimathemen.

Mit der zunehmenden Erwartung, sich zur Nachhaltigkeitsperformance zu äußern, steigt allerdings gleichzeitig auch das Risiko von Greenwashing. Vage Werbeaussagen durch Begriffe wie „klimaneutral“, „biologisch abbaubar“, „nachhaltig“ oder „recycelbar“ sowie irreführenden Umweltsiegel werden vonseiten Konsumentinnen, aber auch des Gesetzgebers, zunehmend kritisch wahrgenommen.

Der rechtliche Rahmen in der Nachhaltigkeitskommunikation soll nun durch die bevorstehende Green Claims Directive der EU bedeutend enger geschnürt. Deren Richtlinie zielen auf umweltbezogene Werbeaussagen (»Green Claims«) von Unternehmen ab, mit denen Produkte oder Dienstleistungen als positiv für die Umwelt betitelt werden bzw. negative Auswirkungen als gering oder nicht vorhanden abgebildet werden.

Auch wenn Sie es gut meinen – Greenwashing kann durch einen falschen Umgang mit Begriffen unwissentlich passieren. Deshalb raten wir Unternehmen Ihre Aussagen rechtlich abzusichern und einen Claim-Check durch eine akkreditierte und fachkundige Anwaltskanzlei durchzuführen.

Green Claims Directive hier abrufbar.

Handlungsbedarf entlang des Kreislaufs

Als treibende Kraft der Kreislaufwirtschaft in Österreich unterstützen wir von der ARA unsere Kunden und Partner bei jedem notwendigen Schritt. Wir halten Sie wie gewohnt zu den Entwicklungen in Brüssel auf dem Laufenden und stehen für Anfragen und Umsetzungslösungen an Ihrer Seite.