22.05.2024

EU-VerpackVO abgesegnet – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Ende April hat das EU Parlament mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen die Packaging and Packaging Waste Regulation, sprich die europäische Verpackungsverordnung, abgesegnet. Somit nimmt die Verordnung einen weiteren Schritt hin zu geltendem Recht. Wir haben hier nochmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Europaflagge

Angestoßen als Antwort auf steigende Mengen von Verpackungsabfällen in der EU, zielt die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR oder auch EU-Verpackungsverordnung) auf die Schaffung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in ganz Europa. Müllvermeidung, Verpackungsoptimierung, bzw. -reduktion und die Eindämmung nicht nachhaltiger Verpackungsarten, z.B. von Einwegkunststoffverpackungen, stellen die Kernziele der Verordnung dar.

Mit der nun erfolgten Zustimmung des europäischen Parlaments steht nur mehr die förmliche Billigung durch den europäischen Rat aus. Liegt diese vor, tritt die Verordnung nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt nach einer 18 monatigen Umsetzungsfrist in Kraft.

Die kommende Legislatur wird sämtliche Stakeholder entlang der zirkulären Wertschöpfungskette betreffen. Frühzeitig notwendige Maßnahme erkennen und ergreifen ist demnach das Gebot der Stunde, um gut vorbereitet der PPWR zu begegnen.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung nach Themenschwerpunkten zusammengefasst.

Verpackungsreduktion und -optimierung

Die vom Parlament abgesegnete Verordnung umfasst neben Vorgaben an die Mitgliedsstaaten zur Verpackungsreduzierung auch konkrete Verbote mancher Artikel.

  • Verpackungsreduktion ggü. 2018 von
    • 5 % bis 2030
    • 10 % bis 2035
    • 15 % bis 2040
  • Leerraumanteil von max. 50 % bei
    • Umverpackungen
    • Transportverpackungen
    • Verpackungen im Onlinehandel
  • Verbot von bestimmten Verpackungsformaten, z.B. für
    • Schrumpffolien für Sammelverpackungen im Handel
    • Einwegkunststoffverpackungen für
      • unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse
      • Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés konsumiert werden
      • Einzelportionen im Gastgewerbe (z.B. Saucen, Kaffeesahne, Gewürze, etc.)
    • Einwegverpackungen für kleine Toilettenartikel in der Hotellerie (z.B. Hygieneartikel, Seifen, etc.)
  • Grenzwerte für „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen

Wiederverwendung und Wiederbefüllung

Im Sinne der Verpackungsreduzierung sieht die Verordnung eine verstärkte Nutzung wiederverwendbarer Verpackungen vor.

  • Bis 2030 Einführung verbindlicher Quoten für wiederverwendbare Verpackungen für
    • alkoholische und nichtalkoholische Getränke
      (Ausnahmen: Milch, (aromatisierter) Wein, Spirituosen)
    • Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen für den Transport sowie Umverpackungen
      (Ausnahmen sind zB für Kartonverpackungen vorgesehen)

Recycling und Recyclingfähigkeit

Um den EU-weiten Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren, macht die Verordnung klare Vorgaben hinsichtlich Nutzung, Sammlung und Kreislaufführung von Sekundärmaterialien.

  • Recyclingfähige Gestaltung von Verpackungen (Kriterien werden in Form von delegierten Rechtsakten seitens EU definiert)
    • Ausnahmen: z.B. Verpackungen aus Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs
    • Ökomodulation, die die Höhe der zu leistenden Lizenzentgelte (EPR-Gebühren) in Abhängigkeit zur Recyclingfähigkeit setzt
  • Mindestziele für den Rezyklatanteil bei Kunststoffverpackungen
  • Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen
  • Verpflichtung zur getrennten Sammlung von mind. 90% aller Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Einweggetränkebehälter aus Metall (mit jeweils bis zu 3 Liter Inhalt) bis 2029.

Handlungsbedarf entlang des Kreislaufs

Die nun (fast) fixierten Anforderungen der EU stellen die gesamte Kreislaufwirtschaft vor Herausforderungen, deren Lösung uns alle die kommenden Jahre beschäftigen wird. In Österreich können wir dank der Vorarbeit der letzten Jahrzehnte und einer innovativen Verpackungs- und Entsorgungsbranche vergleichsweise zuversichtlich nach vorne blicken und den kommenden Aufgaben entgegenblicken.

Als treibende Kraft der Kreislaufwirtschaft in Österreich unterstützen wir von der ARA unsere Kunden und Partner bei jedem notwendigen Schritt. Wir halten Sie wie gewohnt zu den Entwicklungen in Brüssel auf dem Laufenden und stehen für Anfragen und Umsetzungslösungen an Ihrer Seite.