22.01.2025

EU-Verpackungsverordnung: ein Meilenstein für nachhaltige Verpackungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) markiert einen bedeutenden Schritt hin zu nachhaltigen Verpackungen und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Mit der formalen Zustimmung des Rates, beginnt nun die 18 monatige Umsetzungsfrist.

2025 01 PPWR

Insbesondere die einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten wird eine Harmonisierung der nationalen Vorschriften ermöglichen. Dies soll sowohl Unternehmen als auch Verbraucher:innen klare, europaweit gültige Rahmenbedingungen bieten. Der Verordnungstext zielt darauf ab, bis 2030 den prognostizierten Anstieg von Verpackungsabfällen zu stoppen und durch die Förderung von wiederverwendbaren sowie recycelbaren Verpackungen den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu ebnen.

Die Richtlinie im Detail

Ein zentrales Element sind die verbindlichen Reduktionsziele für Verpackungsabfälle gegenüber 2018, die eine Verringerung um fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 vorsehen. Weitere Maßnahmen umfassen die Reduzierung von Leerraum in Verpackungen, Verbote bestimmter Einwegkunststoffe und die Förderung von Mehrwegverpackungen. Ab 2030 gelten zudem verbindliche Vorgaben für recyceltes Material in Kunststoffverpackungen. Eine einheitliche Kennzeichnungspflicht soll länderübergreifende Unterschiede bei Labels und Recyclinghinweisen beenden und damit eine transparentere und einfachere Handhabung für alle Beteiligten schaffen.

Zusätzlich werden bestimmte Verpackungsformate vollständig verboten, darunter Schrumpffolien für Sammelverpackungen im Handel sowie Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, für Lebensmittel, die in der Gastronomie konsumiert werden, und Einzelportionen im Gastgewerbe. Auch kleine Einwegverpackungen für Toilettenartikel in Hotels sind betroffen. Zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit wird die Verordnung zudem Grenzwerte für „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) in Lebensmittelverpackungen festlegen.

Vorteile und Zeitplan der neuen Verordnung

Einheitliche Quotenregelungen und Kennzeichnungspflichten verbessern nicht nur das Wettbewerbsumfeld, sondern tragen zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft bei. Nach der endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt folgt nun eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten. In ihrer jetzigen Form bringt die Verordnung die EU dem Ziel einer nachhaltigeren Verpackungswirtschaft einen großen Schritt näher.