Effektivere Regulierungen für eine zukunftsfähige Wirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft kann Österreichs Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen verringern und die wirtschaftliche Stabilität stärken. Derzeit hemmen jedoch übermäßige Regulierungen ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Linearwirtschaft.
Viele Vorschriften sind ineffizient und wenig funktional. Es braucht effizientere Wege durch gezielte Deregulierung, ohne die ursprünglichen Ziele der Regelungen zu gefährden. Der Senat der Kreislaufwirtschaft hat hierzu ein umfassendes Maßnahmenpapier mit folgenden Punkten formuliert:
PPWR national anpassen:
Das Verbot von Plastikverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg (Artikel 25) sollte flexibler gestaltet werden, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Für verderbliche Produkte wie Kräuter und Beeren sind Ausnahmen notwendig.
[Artikel 28 (5)]: Refill- bzw. Abfüllstationen sollten flexibel umgesetzt werden; die Verpflichtung von 10% Verkaufsfläche ist auf Basis von Tests seitens Supermärkten oft unpraktikabel. Gesetzesformulierungen sollen auch Bedienstationen, offenes Obst und Gemüse sowie verpackte Mehrwegprodukte zur Quote addieren. „Shall endeavour“ soll Anbietern von Abfüllstationen oder Mehrwegverpackungen keinen automatischen Anspruch auf Platz im Sortiment geben und keine generelle Pflicht für Händler darstellen. Die hohe Quote für Mehrweg-Transportverpackungen (40% bis 2030, 70% bis 2040) ist ambitioniert und bedarf realistischer Ausnahmen, etwa für sperrige Güter. Übergangsfristen für Mehrwegverpflichtungen sollten verlängert werden, da eine Umsetzung in 18 Monaten schwer zu realisieren ist.
Die Quote für Mehrweg-Transportverpackungen (Art 29 Abs 1) ist im internationalen Warenverkehr mit 40% (2030) und 70% (2040) ambitioniert und sollte auch für weitere Anwendungsbereiche gelten. Eine hundertprozentige Mehrwegquote ist für sperrige Artikel (Gartenmöbel, Matratzen) nicht realisierbar – hier sind recyclingfähige Wickelfolien weiterhin notwendig, die in delegierten Rechtsakten von den Vorgaben ausgenommen bleiben. Es braucht eine klare Definition von Transport- und Überverpackungen und eine Verlängerung der 18-monatigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten der PPWR. Mehrweg-Verpflichtungen vollständig umzusetzen, ist aufgrund der Schwierigkeit, 100% Mehrweg im innerbetrieblichen Warenverkehr zu erreichen, unrealistisch.
EU-Vorgaben von CCS/CCU-Technologien anpassen:
Österreich sollte auf eine klare, einheitliche EU-Regelung zur Bilanzierung von Technologien zu CCS (Carbon Capture and Storage: Kohlenstoffabscheidung und -speicherung) und CCU (Carbon Capture and Utilization: CO2-Abscheidung und Nutzung) bestehen (Unsicherheiten und unpraktikable Vorgaben, die den Einsatz erschweren, müssen geklärt und angepasst werden) und sich aktiv in den EU-Entscheidungsprozess einbringen und eine klare Position zu den technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen von CCS und CCU vertreten.
EU-Meldeverpflichtungen für Verpackungen harmonisieren:
Unternehmen müssen derzeit verschiedene Verpackungsdaten melden, da die EU-Vorgaben national anders ausgelegt werden. Ein einheitlicher digitaler Produktpass und eine vereinfachte Datenerfassung sind dringend nötig, da immer detailliertere Angaben (z.B. Klebstoffzusammensetzung) verlangt werden. Eine gemeinsame Lösung würde die Datenerfassung in der gesamten EU deutlich effizienter machen.
Österreichs Überregulierung bei EU-Vorgaben abbauen:
Österreich setzt EU-Richtlinien oft strenger um als nötig (z.B. Plastiksackerl-Verbot oder Mehrweg-Quote). Ein Beispiel ist die nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II/ RED III): Die EU legt Mindestanforderungen für Nachhaltigkeit und CO2-Ausstoß von Biomasse fest, Österreich verschärft diese jedoch mit strengeren Regeln zur Herkunft und Qualität. Dadurch entstehen für Unternehmen höhere Kosten und mehr Bürokratie. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sollten die österreichischen Vorgaben an die EU-Standards angepasst werden.
Elektronisches Datenmanagement (EDM) des Bundes modernisieren:
Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sind genaue Daten zu Produkt-, Güter- und Abfallströmen sowie Rohstoffen in langlebigen Produkten, Bauwerken und Infrastruktur nötig. Das Elektronische Datenmanagement (EDM) des Bundes ist jedoch veraltet, entsorgungsorientiert und verursacht hohen Aufwand, oft über EU-Anforderungen hinaus. Wichtige Funktionen wie Stoffbuchhaltung und Massenbilanz fehlen.
Um Unternehmen und Behörden zu entlasten und die Datengenauigkeit zu verbessern, muss das EDM inhaltlich, organisatorisch und technisch modernisiert werden. Ein modernes Datenmodell fördert Österreichs Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Vorreiterrolle in der EU.
Verfahren im „CRITICAL RAW MATERIALS ACT“ beschleunigen:
Der EU Critical Raw Materials Act (Verordnung [EU] 2024/1252) legt fest, dass Genehmigungen für strategische Rohstoffprojekte innerhalb von 15 Monaten erteilt werden sollen, um Investitionssicherheit zu schaffen. Die COVID-19-Pandemie zeigte jedoch, dass Lieferkettenprobleme schnell neue Prioritäten erfordern, die der enge Rohstoffkatalog nicht flexibel genug abdeckt. Deshalb sollte das beschleunigte Verfahren für alle Anlagen der Kreislaufwirtschaft gelten.